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   VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83   

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VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83 (https://dejure.org/1984,18486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 (https://dejure.org/1984,18486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 TH 61/83 (https://dejure.org/1984,18486)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 4 TH 2165/94

    Baugenehmigungsfreie, naturschutzrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben -

    Soweit § 8 Abs. 2 HeNatG sich an andere Behörden als die Naturschutzbehörden wendet, setzt er deren Zuständigkeit und Eingriffsbefugnis nach anderen Vorschriften voraus (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 - HessVGRspr. 1984, 91).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung zulässig, wenn die Vorbildwirkung eines illegal ausgeführten Vorhabens eine Nachahmung schon bis zum bestandskräftigen oder rechtskräftigen Abschluß der Hauptsache befürchten läßt, und zwar in einem solchen Maße, daß den Auswirkungen der Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung rasch vorgebeugt werden muß (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.05.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90

    Beseitigungsanordnung bei lediglich formeller Illegalität einer Anlage

    Der Antragsgegner verteidigt die angefochtene Entscheidung und verweist auf den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.05.1984 -- 4 TH 61/83 --, wonach die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung in Betracht kommen könne, wenn -- wie vorliegend -- die Beseitigung einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden könnte, weil sie ohne Substanzverlust und andere höhere Kosten zu bewerkstelligen sei.

    Denn die dazu beigezogene Rechtsprechung des Senats, insbesondere der Beschluß vom 30.05.1984 -- 4 TH 61/83 --, teilweise abgedruckt in BRS 42 Nr. 220, kann auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig mit der Beseitigung von Bauwerken Endgültiges bewirkt wird (VGH Kassel, B. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 - BRS 42 Nr. 220).
  • VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99

    Sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

    Zu den Fallkonstellationen, in denen eine Vollziehung einer Beseitigungsanordnung dringlich erscheint, gehört diejenige, dass die vom Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wichtige Rechtsgüter Beteiligter eingeschlossen, ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Hess. VGH, B. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 - in BRS 42 Nr. 220, st. Rspr.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2011 - 8 L 1332/11

    Sofort vollziehbare Anordnung der Beseitigung von Folienbeklebungen für

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung ist von Rechtsprechung (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -, Beschluss vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220; st. Rspr.) und Literatur (vgl. z.B. Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 146 ff.) im Wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen wegen Eilbedürftigkeit anerkannt, nämlich.
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung ist von Rechtsprechung (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -, Beschluss vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220; VG Frankfurt/M., Beschluss vom 23.05.2011 - 8 L 1332/11.F -, BeckRS 2011, 50782) und Literatur (vgl. z.B. Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 146 ff.) im Wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen wegen Eilbedürftigkeit anerkannt, nämlich.
  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95

    Beseitigung eines genehmigungsfreien materiell-rechtlich nicht zulässigen

    Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluß vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220) die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Beseitigungsanordnung im wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen für eilbedürftig und deshalb zulässig:.
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 2283/91

    Zur Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, hier: Auffüllung eines Steinbruchs

    Der Senat läßt dahingestellt, ob auch die Vorbildwirkung, die die illegale Ablagerung haben und die die sofortige Vollziehbarkeit einer Beseitigungsanordnung nach der Rechtsprechung des Senats falltypisch begründen kann (vgl. Hess. VGH, B. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220) im Hinblick darauf vorliegt, daß Deponieraum für Erdaushub, der auf Baustellen anfällt, knapp und teuer ist und deshalb die Gefahr einer Nachahmung konkret befürchten läßt.
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 1539/91

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Abbruchgebots

    Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220) die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung im wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen für zulässig:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04

    Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann zwar auch in bestimmten anderen Fallkonstellationen gerechtfertigt sein, etwa wenn die Beseitigung einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden kann, weil die Beseitigung ohne Substanzverlust und andere hohe Kosten zu bewerkstelligen ist, oder wenn die Vorbildwirkung eines illegalen Vorhabens eine Nachahmung in solchem Maße schon bis zum bestandskräftigen oder rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache befürchten lässt, dass der Ausweitung des baurechtswidrigen Zustandes vorgebeugt werden muss (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220).
  • VGH Hessen, 05.10.1995 - 3 TG 2900/95

    Verunstaltung einer Backsteinaußenwand durch eine Werbeanlage

  • VG Mainz, 11.07.2006 - 3 L 492/06

    Unzulässigkeit eines Werbeschildes an einem Weinberg im Außenbereich; Stätte der

  • OVG Niedersachsen, 02.06.1998 - 6 M 2171/98

    Bauliche Anlage; Anordnung des Sofortvollzuges; Substanzeingriff;

  • VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87

    Sofortvollzug einer Abbruchsanordnung für genehmigungspflichtigen Freisitz bzw

  • VGH Hessen, 09.03.1987 - 4 TH 2984/86

    Bauaufsicht: Gleichstellung eines Beseitigungsgebot mit einem präventiven

  • VG Darmstadt, 27.04.2007 - 9 G 196/07

    Formelle und materielle Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage als

  • VGH Hessen, 13.05.1985 - 4 TH 579/85
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